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Ein Fall von Radiumverbrennung

Von Frau Dr. med. Braumann-Linß, Heidelberg

 

Der von Dr. Kranz-Busch in Heft 1 dieser Zeitschrift veröffentlichte Fall von Primeldermatitis, der durch einen Auszug von Primula oblonica so überraschend schnell heilte und somit einen Beweis für unser similia similibus-Gesetz bildet, gibt mir Veranlassung, folgenden Fall aus der Praxis mitzuteilen.

Frau E., 46 Jahre alt, litt seit Oktober 1921 an Jucken in der Scheide. Sie begab sich zu einer Frauenärztin, die Vulva-Carcinom feststellte und die Patientin zur sofortigen Operation bewog. Die Operation verlief gut, die Wunde verheilte per primam, und die Patientin konnte bald das Bett verlassen. Nach der mikroskopischen Untersuchung des herausgenommenen Stückes war die vollständige Entfernung des carcinomatösen Gewebes geglückt, trotzdem machte man, 14 Tage nach der Operation noch eine 24 stündige Bestrahlung mit Radium. Unglücklicherweise muß sich die Radiumkapsel verschoben haben, denn etwa 14 Tage nach der Bestrahlung zeigte sich auf der, der Wundstelle anliegenden Schenkeloberfläche eine kleinhandtellergroße Verbrennung, die der Patientin große Schmerzen bereitete und ihr das Gehen unmöglich machte. Es wurden verschiedene Salben, Anästhesinpulver u.a. m. verordnet, ohne die Schmerzen im geringsten lindern und den Heilungsprozeß anregen zu können. Nach einiger Zeit wurde ich zu der Frau und freute mich, einen so eklatanten Fall für unser Ähnlichkeitsgesetz bekommen zu haben. Ich verordnete Radium bromatum D30, 3x tgl. 5 Körnchen. Zur Linderung des Brennschmerzes ließ ich Hamamelis-Salbe aufstreichen. Am 29.12. wurde Radium bromatum genommen, am 30.12. zeigte sich, als abends der Verband gewechselt wurde, am Rande bereits eine 2 mm breite Epitheldecke, und nach 8 Tagen kam die Patientin selber in die Sprechstunde, wo sie die bis auf einen kleinen, pfenniggroßen Rest verheilte Wunde vorzeigte. Nach einigen weiteren Tagen war die Wundoberfläche vollständig mit einer glatten Haut bedeckt, nur die fehlende Pigmentierung zeigte an, wie groß der Schaden gewesen war.

 

Deutsche Zeitschrift für Homöopathie, 1922, Seiten 222 - 223

 

 

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